Familienname
Hinweise für Schalksmühle
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Personen, die einen Namen nach einem ausländischen Recht erworben haben, deren Name sich aber fortan nach deutschem Recht richtet (z.B. Einbürgerung), haben die Möglichkeit durch eine Angleichungserklärung ihren Namen in die deutschsprachige Form zu ändern.
Die Erklärung muss beim Standesamt abgegeben werden und wird je nach Einzelfall beim Standesamt des Wohnortes des Erklärenden oder ersatzweise beim Standesamt I in Berlin wirksam.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
Hinweise für Schalksmühle
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Schalksmühle
Fristen
Hinweise für Schalksmühle
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Die Erklärung kostet 21,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schalksmühle
Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen