Familienname
Hinweise für Hilden
Beschreibung
Hinweise für Hilden
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hilden
Um den Familienname nachzuweisen dienen Personenstandsregistern, Personenstandsurkunden oder auch Bescheinigungen über die Namensführung.
Formulare
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keine
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Abgabe einer Erklärung zur Namensführung kostet 25,00€,
die entsprechende Bescheinigung darüber 10,00€.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Es gibt diverse Konstellationen und Voraussetzungen unter denen Sie Ihren Familiennamen ändern können. So z.B. im Zuge einer Eheschließung, aber auch auf Grund der Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern etc.
Für detaillierte Informationen wenden Sie sich gerne an Ihr zuständiges Standesamt.
Wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann die Namensänderung beim Kreis Mettmann beantragt werden. Die Beratung findet im Bürgerbüro statt. Nähere Informationen finden Sie hier.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen