Familienname

    Familienname

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Schon bei der Anmeldung der Eheschließung können Sie angeben, dass einer der beiden Eheleute einen Doppelnamen führen möchte. Auch später kann oft noch ein Doppelname erklärt werden.

    Im ersten Schritt muss immer zuerst ein gemeinsamer Familienname (Ehenamen) erklärt werden. 

    Die Person, deren Name nicht zum gemeinsamen Namen bestimmt wurde, kann danach einen Doppelnamen zusammengesetzt aus dem gemeinsamen Familiennamen und dem bisherigen Familiennamen oder dem Geburtsnamen dieser Person erhalten. Es darf hierbei nur ein zweiteiliger Name entstehen. Die Reihenfolge der beiden Namen ist frei wählbar, kann aber nachträglich nicht geändert werden.

    Eine Namensänderung, um später wieder nur den gemeinsamen Namen zu führen, ist auch bei bestehender Ehe möglich (Widerruf Doppelname).

    Weitere Namensänderungen sind nach Beendigung der Ehe möglich (Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach Beendigung der Ehe).

    Ein Doppelname zusammengesetzt aus den Namen beider Eheleute ist nach deutschem Recht nicht möglich. Nach ausländischem Recht können andere Regeln gelten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Standesamt - 33/2

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    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Die individuell erforderlichen Dokumente erfahren Sie, nachdem Sie das Kontaktformular ausgefüllt haben.
    Terminvergabe:

    Kontaktformular zur Terminvereinbarung bei Ehe in Deutschland   >
    Kontaktformular zur Terminvereinbarung bei Ehe im Ausland        >

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Es muss ein gemeinsamer Ehename vorhanden sein oder zeitgleich erklärt werden
    Wenn Sie den Doppelnamen direkt bei der Eheschließung erklären möchten, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung der Eheschließung an. 

    Bei einer nachträglichen Erklärung ist die persönliche Anwesenheit der Person erforderlich, die den Doppelnamen erklären möchte.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de