Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Wer für die Durchführung von Baumaßnahmen öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen muss, bedarf einer Sondernutzungserlaubnis. Das kommt insbesonere in Betracht bei der Aufstellung von Baugerüsten, Bauzäunen, Bauwagen sowie Bau- oder Autokränen aber auch bei der Lagerung von Baumaterialien, der Aufstellung von Containern oder der notwendigen Anlegung einer Baustellenüberfahrt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Sondernutzungssatzung der Stadt Witten (Ortsrecht 1.10) Anlage 1 Anlage 2
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die zu erhebenden Gebühren richten sich nach der Lage und Größe der benutzen Fläche sowie der Dauer der Sondernutzung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Sondernutzung Bau
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen