Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

    Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Grundsätzlich ist für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder den Abbruch baulicher Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich (Formulare / Vordrucke siehe unten). Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, sie kann jedoch Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen enthalten. Mit der Bauausführung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen wird, verliert die B. ihre Gültigkeit, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

    Amtliche Formulare und Vordrucke im Baugenehmigungsverfahren finden Sie unter

    MHKBD - Anlagen zur VV BauPrüfVO - Vordrucke für Bauanträge 

    Dort finden Sie die aktuellen Formulare und Vordrucke zur BauO NRW 2018.

    Statistische Erhebungsbögen

    Hier auf "Bautätigkeitsstatistik-Online" finden Sie den "Statistischen Erhebungsbogen Baugenehmigung" und den "Statistischen Erhebungsbogen Bauabgang".

    Gebäude-Abbrüche - umweltrechtliche Erfordernisse

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    Ansprechpartner

    Sonderbauten

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    Technisch geändert am 01.10.2024

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    Bauaufsicht im Gebäudebestand

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    Fachbereich Bauaufsicht

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    Telefon Festnetz: 0241 432-63009

    Fax: 0241 413541-6300

    E-Mail: bauaufsicht@mail.aachen.de

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    Bauaufsichtsbezirk Süd

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    Bauaufsichtsbezirk Nord

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    Formulare

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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