Bauvorhaben Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Grundsätzlich ist für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung oder den Abbruch baulicher Anlagen eine Baugenehmigung erforderlich (Formulare / Vordrucke siehe unten). Die Baugenehmigung wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, sie kann jedoch Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen enthalten. Mit der Bauausführung darf erst nach Zugang der Baugenehmigung begonnen werden. Die Baugenehmigung ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter. Wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bauvorhaben begonnen wird, verliert die B. ihre Gültigkeit, sie kann jedoch auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Amtliche Formulare und Vordrucke im Baugenehmigungsverfahren finden Sie unter
MHKBD - Anlagen zur VV BauPrüfVO - Vordrucke für Bauanträge
Dort finden Sie die aktuellen Formulare und Vordrucke zur BauO NRW 2018.
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Ansprechpartner
Bauaufsicht im Gebäudebestand
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Fax: 0241 431541-6300
E-Mail: bauaufsicht@mail.aachen.de
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E-Mail: bauaufsicht@mail.aachen.de
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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