Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl
Kinderreisepass Ersatz wegen Diebstahl
Hinweise für Burscheid
Beschreibung
Hinweise für Burscheid
Ein Kinderreisepass ist nur erforderlich, wenn Sie mit Kindern ins Ausland verreisen möchten. Bitte informieren Sie sich vorab, ob für das Reiseland ein Kinderreisepass ausreichend ist. Die Einreisebestimmungen finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Zuständig für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist grundsätzlich das Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes.Neuausstellung, Aktualisierung, Verlängerung Der Kinderreisepass wird für eine Dauer von einem Jahr, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Eine Verlängerung des Kinderreisepasses um ein Jahr ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Eine Ausstellung oder Verlängerung über das 12. Lebensjahr hinaus ist nicht möglich.Es können lediglich Kinderreisepässe verlängert werden, die noch gültig sind, nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Kinderreisepass zu beantragen.Bitte beachten Sie, dass auch für die Verlängerung des Kinderreisepasses das Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegen muss. Das gilt nicht, wenn nur das Foto im Kinderreisepass aktualisiert wird.Verlust des Kinderreisepasses Haben Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend persönlich dem Bürgerbüro mit.Abholung Die Abholung von Personalausweisen und Reisepässen ist ohne Termin möglich: Täglich zu den Öffnungszeiten (nicht mittwochs). Keine Abholung zwischen 12:00 und 13:00 Uhr möglich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Bürgeranlegenheiten, Wahlen und Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de; standesamt@burscheid.de; wahlen@burscheid.de
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02174 670-444
E-Mail: buergerbuero@burscheid.de
erforderliche Unterlagen
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aktuelles biometrisches Passbild (maximal 6 Monate alt)Geburtsurkunde des Kindes im Originaldie Anwesenheit des Kindes ist bei der Beantragung zwingend erforderlichEinverständniserklärung der Sorgeberechtigten und deren Personalausweis / Reisepass oderaktuellen Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einem Sorgeberechtigtenfalls vorhanden, alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
Formulare
Hinweise für Burscheid
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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13,00 € Neuausstellung6,00 € Verlängerung oder Aktualisierung
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten zur Ausstelllung eines Reisepasses/Ausweises Allgemeine Informationen zum Kinderreisepass finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen