Ausländerjagdschein Erteilung

    Ausländerjagdschein beantragen

    Hinweise für Lippe

    Auch ausländische Jagdgäste brauchen einen deutschen Jagdschein - erfahren Sie mehr zum Ausländerjagdschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wer in Deutschland die Jagd ausüben will, muss im Besitz eines gültigen deutschen Jagdscheins sein.

    Der Kreis Lippe ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, unter anderem auch für das Ausstellen von Jagdscheinen.

    Für ausländische Staatsangehörige, die keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, gibt es den Ausländerjagdschein. Falls der Hauptwohnsitz nicht in Deutschland ist, richtet sich die örtliche Zuständigkeit danach, wo gejagt werden soll.

    Ein Ausländerjagdschein kann als Jahresjagdschein für 1, 2 oder 3 Jagdjahre erteilt und verlängert werden oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.


    Bitte beachten Sie den Ablauf:
    1. Sie übersenden den vollständigen Antrag (Formular + Anlagen):

      a) per E-Mail: jagdscheinantrag@kreis-lippe.de

      b) per Fax: +49 5231 63011–1934
      oder

      c) per Post:
      Kreis Lippe - untere Jagdbehörde
      32754 Detmold

    2. Die untere Jagdbehörde überprüft Ihre Zuverlässigkeit.
      Sofern die Einverständniserklärung zur automatisierten Zuverlässigkeitsprüfung vorliegt, ist die Prüfung bereits im Vorfeld erfolgt.

    3. Sie bekommen unaufgefordert eine Mitteilung, dass Sie sich einen Termin zur Ausstellung des Jagdscheins bzw. Eintragung der Verlängerung vereinbaren können.

    Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie dazu ausdrücklich aufgefordert werden.

    ***

    Hinweis:
    Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt die Kommunikation ausschließlich über E-Mail. Überprüfen Sie daher regelmäßig Ihre E-Mails.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunenbrucher Weg 18

    32758 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-7929

    Fax: +49 5231 63011-1934

    E-Mail: jagdbehoerde@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    • Personalausweis oder Reisepass

    • gültiger Jagdschein oder Jagdkarte des Heimatlandes
      (eventuell mit Übersetzung eines in Deutschland amtlich anerkannten und vereidigten Dolmetschers)
      oder
      Nachweis über bestandene Jägerprüfung des Heimatlandes

    • Versicherungsnachweis
      (Deckungssumme mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden).
      Die zeitliche Dauer des Versicherungsschutzes muss der beantragten Geltungsdauer des Jagdscheines entsprechen. Der Versicherer muss sich verpflichten, die untere Jagdbehörde zu informieren, falls die Versicherung vorzeitig erlischt.
      Eine Beitragsrechnung reicht nicht aus.

    • Nachweis einer Jagdgelegenheit im Kreis Lippe (beispielsweise die Jagdeinladung)

    • sofern bereits vorhanden: Kopie aller bedruckten Seiten des deutschen Jagdscheins

    • wird ein Jahresjagdschein beantragt:
      unbeschränkte Auskunft aus dem Strafregister des Herkunftslandes in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung der in fremder Sprache abgefassten Dokumente durch deutsche oder ausländische öffentliche Stellen (z. B. öffentliche bestellte Übersetzer), die nicht älter als 6 Monate sein darf
      oder
      Vorlage eines Europäischen Führungszeugnisses (nicht älter als 6 Monate)
      oder
      Vorlage des Europäischen Feuerwaffenpasses.

    Formulare

    Hinweise für Lippe

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung

    zusätzlich

    Ausländer-Tagesjagdschein:

    Wird erteilt, wenn anzunehmen ist, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller ausreichende Kenntnisse des Jagdwesens besitzt.
    --> Vorlage eines vom Heimatland ausgestellten Jagdscheines oder Nachweis einer dort bestandenen Jägerprüfung erforderlich.

    Ausländer-Jahresjagdschein:

    Wird nur erteilt, wenn eine anerkannte ausländische Jägerprüfung bestanden ist.
    Ob die Jägerprüfung anerkannt im obigen Sinn ist, können Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landesjagdgesetz NRW nachlesen oder bei der unteren Jagdbehörde erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Antragstellung: ungefähr 3 Wochen

    Ausstellung Jagdschein: direkt im Termin

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    • Ein-Jahresjagdschein: EUR 35,00

    • Zwei-Jahresjagdschein: EUR 50,00

    • Drei-Jahresjagdschein: EUR 65,00

    • Tagesjagdschein (14 Tage): EUR 15,00

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de