Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

    Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen

    Hinweise für Coesfeld

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils

    Der andere (barunterhaltspflichtige) Elternteil soll durch den Unterhaltsvorschuss des Staates nicht entlastet werden.

    Die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil gehen deshalb in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf das Land über.

    Das Land macht diese Ansprüche geltend und falls notwendig werden die Ansprüche gerichtlich tituliert und vollstreckt.

    Rechtsgrundlagen

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    Schützenwall 18

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    Telefon Festnetz: 02541 18-5000

    Fax: 02541 18-5099

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    Technisch geändert am 08.12.2022

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    Technisch geändert am 14.12.2021

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    Technisch geändert am 21.12.2021

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    Telefon Festnetz: 02541 18-5000

    Fax: 02541 18-5099

    E-Mail: sozialhilfe@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Für die Unterhaltsheranziehung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Verdienstbescheinigung der letzten 12 Monate
    • Einkommenssteuerbescheid
    • Mietvertrag
    • gegebenenfalls Kreditverträge
    • bei Arbeitslosigkeit: Nachweise über das Bemühen um einen Arbeitsplatz (Bewerbungsunterlagen)

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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