Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung

    Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

    Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- und Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb aus besonderen Gründen arbeiten lassen müssen, kann Ihnen eine Ausnahme erteilt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Kamen

    Die Stadt Kamen ist auch als Straßenverkehrsbehörde entsprechend der Straßenverkehrsordnung tätig.

    Hierzu zählen insbesondere

    • Anordnung von verkehrsbehördlichen Maßnahmen (z.B. Beschilderung mit Verkehrszeichen, Markierungen, Signalplanung) sowie die Verkehrslenkung im Zusammenhang mit Baustellen, Großveranstaltungen, Umzügen
    • Beteiligung im Rahmen von Schwertransporten
    • Ausnahmegenehmigungen (z. B. Überschreitung der Parkzeit, Befahren der Fußgängerzone, Sonntagsfahrverbot, Ferienfahrverbot)
    • Ausstellung von Parkausweisen für Handwerker
    • Erteilung von Ausnahmegenehmigungen von der Anschnallpflicht
    • Durchführung und Auswertung von Verkehrszählungen
    • Schulwegsicherung
    • Durchführung, Dokumentation und Auswertung von Verkehrsschauen
    • Unfallkommission
    • Beseitigung von nicht mehr zum Verkehr zugelassenen Kfz
    • Beseitigung von Sichtbehinderungen durch überwucherndes Grün

    Ziel aller Maßnahmen sind

    • Sicherung und Erhöhung der Verkehrssicherheit
    • Optimierung von Verkehrsabläufen durch zielführende Verkehrslenkungsmaßnahmen
    • Gewährleistung einer rechtskonformen Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrsraumes
    • Förderung des städtischen Nahmobilitätskonzepts

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    30.1 Recht, Ordnung, Vergabestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59174 Kamen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)

    Formulare

    Hinweise für Kamen

    Voraussetzungen

    Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich oder online beantragen.

    Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit schriftlich beantragen wollen:

    • Füllen Sie das betreffende Antragsformular vollständig aus.
    • Senden Sie dieses an die örtlich zuständige Behörde, einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen.
    • Sind die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
    • Die örtlich zuständige Behörde wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden. 
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

    Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

    • Aufruf des Online Dienstes
    • Füllen Sie die Felder des Online Dienstes vollständig aus und übersenden es an die örtlich zuständige Behörde für Arbeitsschutz,   einschließlich der im Antrag aufgeführten Unterlagen und Nachweise.
    • Sind erforderliche Unterlagen bzw. Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der Sachbearbeitung kontaktiert.
    • D ie örtlich zuständige Behörde prüft den Antrag.
    • Sind die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, andernfalls einen Ablehnungsbescheid.
    • Der Bescheid geht Ihnen per E-Mail oder auf dem Postweg zu. 
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

    Fristen

    Fristtyp: Genehmigungsfiktion

    Keine Frist

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung.

    Kosten

    Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren. 

    Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kamen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) Amt für Arbeitsschutz am 27.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kamen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de