Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Auf Grundlage der Bundesartenschutzverordnung sind die meisten artgeschützten Tiere zu kennzeichnen.
Vögel tragen i.d.R. geschlossene Fußringe, wobei diese von bestimmten Verbänden ausgegeben werden. Streng geschützte Reptilien wie z.B. europäische Landschildkröten werden meist durch Fotodokumentation gekennzeichnet. Streng geschützte Säugetiere können mit Mikrochip-Transponder versehen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-13919
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Herkunftsnachweise/Cites- bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere in Kopie
Formulare
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Fristen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Kosten
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Müssen artgeschützte Tiere zwingend gekennzeichnet werden?
Ja, mit Ausnahme besonders geschützter Reptilien, Amphibien und Säugetiere. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung ist ein Identifikationsnachweis und belegt zusammen mit den Dokumenten die legale Herkunft.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen