Bescheinigung über die rechtmäßige Entnahme eines nach Anhang A EU-Artenschutzverordnung geschützten Exemplars aus seinem natürlichen Lebensraum

    Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Auf Grundlage der Bundesartenschutzverordnung sind die meisten artgeschützten Tiere zu kennzeichnen.

    Vögel tragen i.d.R. geschlossene Fußringe, wobei diese von bestimmten Verbänden ausgegeben werden. Streng geschützte Reptilien wie z.B. europäische Landschildkröten werden meist durch Fotodokumentation gekennzeichnet. Streng geschützte Säugetiere können mit Mikrochip-Transponder versehen werden. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verwaltung/Untere Jagdbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-13919

    E-Mail: veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-13919

    E-Mail: veterinaeramt@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • ausgefülltes Anmeldeformular
    • Herkunftsnachweise/Cites- bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere in Kopie

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Müssen artgeschützte Tiere zwingend gekennzeichnet werden?
    Ja, mit Ausnahme besonders geschützter Reptilien, Amphibien und Säugetiere. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung ist ein Identifikationsnachweis und belegt zusammen mit den Dokumenten die legale Herkunft.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de