Wertstoffe
Hinweise für Radevormwald
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
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Ansprechpartner
Bergischer Abfallwirtschaftsverband
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 02263 8050
Fax: 02263 805-520
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Sie können die Abholung von Elektro- und Elektronikschrott über die Internetseite des Bergischen Abfallbeseitigungsverbandes online beantragen.
Hier geht es zur Onlineanmeldung von Elektro- und Elektronikschrotts beim BAV
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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