Haustierhaltung

    Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Einreisebestimmungen für Haustiere (Hunde und Katzen) können für die einzelnen Länder bei den jeweiligen Konsulaten bzw. Botschaften erfragt werden.

    Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises ausgestellt.

    Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung werden zumindest der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung, für einige Reiseländer noch zusätzliche Unterlagen benötigt (bitte informieren Sie sich vorher).
    Das Haustier ist zu diesem Termin mitzubringen.

    Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Tierärztlicher Dienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 5

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de