Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Einreisebestimmungen für Haustiere (Hunde und Katzen) können für die einzelnen Länder bei den jeweiligen Konsulaten bzw. Botschaften erfragt werden.
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen werden durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Oberbergischen Kreises ausgestellt.
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigungen erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung.
Für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung werden zumindest der Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung, für einige Reiseländer noch zusätzliche Unterlagen benötigt (bitte informieren Sie sich vorher).
Das Haustier ist zu diesem Termin mitzubringen.
Sie können persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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