Mietrückstände
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Hinweise für Minden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Spezielle Hinweise für - Stadt Minden
Im Einzelfall können Mietschulden als Darlehen übernommen werden, wenn ein Mietverhältnis wegen der Zahlungsrückstände durch fristlose Kündigung bzw. Räumungsklage beendet werden soll und dadurch Obdachlosigkeit einzutreten droht.
Sofern Sie Leistungen vom Jobcenter beziehen oder grundsätzlich leistungsberechtigt nach dem SGB II sind, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter des Kreises Minden-Lübbecke.
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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