Mietrückstände
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie Mietschulden haben und Ihnen der Wohnungsverlust droht, kann die zuständige kommunale Behörde in bestimmten Fällen Ihre Schulden übernehmen. Diese Unterstüztung wird in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe gegeben. Damit Sie diese Leistung erhalten, müssen Sie unter anderem nicht in der Lage sein, aus eigener Kraft die Situation zu ändern. Die Entscheidung, ob Sie die Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme der Mietschulden vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Migranten und Wohnungsnotfälle - Abteilung 503
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-50001
Fax: 0214 406-50002
Migranten und Wohnungsnotfälle - Abteilung 503
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-50001
Fax: 0214 406-50002
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- aktuelle Forderungsaufstelllung/Mietkontoauszug
- Mahnung/Kündigung/Räumungsklage
- Mietvertrag/ggfls. Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
- Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen aus den letzten 3 Monaten (z.B. Lohnabrechnungen, Jobcenter-Bescheide, Einkommen der Kinder)
- Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise (z.B. Telefonkosten, Versicherungen, Busticket)
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Ggf. Nachweise von Schuldverpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen oder Kreditverträge)
- Ggf. Ablehung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieter:in /Bank
- Ggf. Aufenthaltsgenehmigung
- Ggf. weitere Nachweise
Formulare
Hinweise für Leverkusen
Voraussetzungen
Hinweise für Leverkusen
Ihre Mietschulden können übernommen werden, wenn:
- die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft angemessen sind
- Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin sich schriftlich mit der Forführung des Mietverhältnisses einverstanden erklären
- Ihre Absichtserklärung vorliegt, längerfristig in der Wohnung zu bleiben
- es keine Möglichkeit gibt, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen (z.B. durch eine Vereinbarung einer Ratenzahlung)
- zukünftige Mietzahlungen gesichert sind (z.B. durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers) und Sie daher in der Wohnung bleiben können
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leverkusen
Verfahrensablauf
Hinweise für Leverkusen
Fristen
Hinweise für Leverkusen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leverkusen
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Weitere Informationen
Hinweise für Leverkusen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen