Mietrückstände

    Mietrückstände

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie Mietschulden haben und Ihnen der Wohnungsverlust droht, kann die zuständige kommunale Behörde in bestimmten Fällen Ihre Schulden übernehmen. Diese Unterstüztung wird in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe gegeben. Damit Sie diese Leistung erhalten, müssen Sie unter anderem nicht in der Lage sein, aus eigener Kraft die Situation zu ändern. Die Entscheidung, ob Sie die Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme der Mietschulden vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Migranten und Wohnungsnotfälle - Abteilung 503

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-50001

    Fax: 0214 406-50002

    E-Mail: 503-migranten-obdachlose@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migranten und Wohnungsnotfälle - Abteilung 503

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-50001

    Fax: 0214 406-50002

    E-Mail: 503-migranten-obdachlose@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • aktuelle Forderungsaufstelllung/Mietkontoauszug
    • Mahnung/Kündigung/Räumungsklage
    • Mietvertrag/ggfls. Mietbescheinigung
    • Nebenkostenabrechnung
    • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen aus den letzten 3 Monaten (z.B. Lohnabrechnungen, Jobcenter-Bescheide, Einkommen der Kinder)
    • Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise (z.B. Telefonkosten, Versicherungen, Busticket)
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Ggf. Nachweise von Schuldverpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen oder Kreditverträge)
    • Ggf. Ablehung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieter:in /Bank
    • Ggf. Aufenthaltsgenehmigung
    • Ggf. weitere Nachweise

    Formulare

    Hinweise für Leverkusen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leverkusen

    Ihre Mietschulden können übernommen werden, wenn:

    • die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft angemessen sind
    • Ihr Vermieter/Ihre Vermieterin sich schriftlich mit der Forführung des Mietverhältnisses einverstanden erklären
    • Ihre Absichtserklärung vorliegt, längerfristig in der Wohnung zu bleiben
    • es keine Möglichkeit gibt, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen (z.B. durch eine Vereinbarung einer Ratenzahlung)
    • zukünftige Mietzahlungen gesichert sind (z.B. durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers) und Sie daher in der Wohnung bleiben können

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de