Vorzeitige Einschulung

    Einschulung

    Hinweise für Kierspe

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    nicht angegeben

    Ein Jahr vor der Einschulung des Kindes erhalten Eltern eine Mitteilung über die Schulpflicht. Die Auswahl der Grundschule steht den Eltern frei. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden.

    Grundsätzlich beginnt für Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, die Schulpflicht am 01. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW - SchulG).

    Vor der Einschulung wird vom Gesundheitsamt des Märkischen Kreises eine Untersuchung durchgeführt. Diese findet unabhängig von den Anmeldeterminen statt. Unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens wird die Schulleiterin bzw. der Schulleiter die Schulfähigkeit des Kindes einschätzen und die Aufnahmeentscheidung treffen. 
     
    Ein Jahr vor der Einschulung des Kindes erhalten Eltern eine Mitteilung über die Schulpflicht. Für die Rückmeldung zur Auswahl der Grundschule können Sie das unten stehende Formular nutzen. Jedes Kind kann nur an einer Grundschule angemeldet werden. Dies wird über ein zentrales Rückmeldeverfahren sichergestellt, das der eigentlichen Anmeldung und Vorstellung des Kindes in der Schule vorgeschaltet ist. Die eigentliche Anmeldung geschieht dann in der jeweiligen Grundschule.

    Kinder, die nach dem 30.09. das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn eines Schuljahres in die Schule aufgenommen werden (Vorzeitige Anmeldung). Allerdings nur, wenn sie für den Schulbesuch die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Anträge auf vorzeitige Einschulung sind bei der gewählten Grundschule zu stellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Zentrale Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: zentrale-verwaltung@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurentiusstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule:

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

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    Deutsch

    Sprache: de