Vorzeitige Einschulung
Informationen zur vorzeitige Einschulung in der Grundschule
Hinweise für Schmallenberg
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
nicht angegeben
Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 01. August des jeweiligen Jahres.Die Kinder werden von Ihren Erziehungsberechtigten grundsätzlich bis zum 15. November des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, an der zuständigen Grundschule angemeldet.Die zuständigen Grundschulen laden die Schulanfänger und deren Eltern zu einem konkreten Termin für die Anmeldung ein.Die Anmeldung wird mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass der Schulleiter eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern vornehmen kann. Der Anmeldung voran geht die Sprachstands-Feststellung, die entweder bei der Anmeldung in der Schule oder vorweg im Kindergarten stattfindet. Eine Aufnahme in die Grundschule erfolgt zunächst unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
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