Vorzeitige Einschulung

    Informationen zur vorzeitige Einschulung in der Grundschule

    Hinweise für Schmallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    nicht angegeben
    Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 01. August des jeweiligen Jahres.Die Kinder werden von Ihren Erziehungsberechtigten grundsätzlich bis zum 15. November des Jahres, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht, an der zuständigen Grundschule angemeldet.Die zuständigen Grundschulen laden die Schulanfänger und deren Eltern zu einem konkreten Termin für die Anmeldung ein.Die Anmeldung wird mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass der Schulleiter eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage und eine umfassende Beratung der Eltern vornehmen kann. Der Anmeldung voran geht die Sprachstands-Feststellung, die entweder bei der Anmeldung in der Schule oder vorweg im Kindergarten stattfindet. Eine Aufnahme in die Grundschule erfolgt zunächst unter Vorbehalt der schulärztlichen Untersuchung.

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    Ansprechpartner

    Amt für Bildung, Kultur und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 48

    Adresse

    Hausanschrift

    Laurentiusstraße 1

    59821 Arnsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2931/82-0

    Fax: +49 2931/82-2520

    E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schmallenberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2021

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    Deutsch

    Sprache: de