Informationen zur vorzeitige Einschulung in der Grundschule
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Wer ist schulpflichtig?
Alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden zum 1. August des jeweiligen Jahres schulpflichtig.
Wie läuft das Verfahren ab?
Sobald Ihr Kind schulpflichtig wird, ist es an einer Grundschule anzumelden. Sie werden im September/ Oktober des Vorjahres der Einschulung von einer städt. Grundschule Ihres Wohnortes zur Anmeldung Ihres Kindes aufgefordert. Zusätzlich wird eine Information über die Schulanmeldungen an Grundschulen in der Tageszeitung und in den sozialen Netzwerken veröffentlicht. Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen werden Ihnen vorab durch das Schulsekretariat der Grundschule zugesandt. Das Kind kann immer nur an einer Grundschule angemeldet werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
Für die Anmeldung werden die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch und der Personalausweis der Eltern bzw. eine Meldebescheinigung benötigt. Nach dem Infektionsschutzgesetz müssen Schulkinder über einen ausreichenden Masernschutz verfügen. Dieser Masernschutz ist durch Vorlage des Originalimpfausweises oder eines ärztlichen Zeugnisses zur Masernimmunität des Kindes oder zu medizinischen Gründen, aus denen das Kind nicht gegen Masern geimpft werden kann, nachzuweisen.
Voraussetzungen
- Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
- Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lemgo
Schulgesetz NRW zur Schulpflicht
Verfahrensablauf
Zu den bekanntgegeben Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen.
Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule.
Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt.
Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes.
Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist.
Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes (Aufnahmebescheid).
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Zurückstellung von der Einschulung (1.Klasse)
Sobald ein Kind schulpflichtig wird, ist es an einer Grundschule anzumelden. Zur Anmeldung des Kindes werden die Eltern im September/ Oktober des Vorjahres der Einschulung von einer städt. Grundschule des Wohnortes aufgefordert. Im Rahmen dieses Anmeldeverfahrens besteht die Möglichkeit, dass ein schulpflichtiges Kind aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden kann. Ein formloser Antrag zur Zurückstellung kann nur persönlich von den Eltern in der gewünschten Grundschule gestellt werden. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schulleitung der Grundschule im Rahmen des Anmeldeverfahrens auf der Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Grundschule.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem Stichtag (30.09.) das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung der Grundschule nach Beratung der Eltern und ggf. unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. In diesem Fall erhalten die Eltern keine Aufforderung zur Anmeldung. Ein formloser Antrag kann nur persönlich von den Eltern in der gewünschten Grundschule im Rahmen des Anmeldeverfahrens gestellt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung der Grundschule.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Lemgo