Internationalen Führerschein beantragen

    Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.

    Beschreibung

    Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Bad Berleburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Breitenbach 1

    57319 Bad Berleburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0271 333 1040

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    St.-Johann-Straße 23

    57074 Siegen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0271 333 1040

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
    •  ggf. aktuelle Meldebescheinigung
    • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
    • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

    Formulare

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
    • Vollendung des 18. Lebensjahres

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    §§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Fristen

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Kosten

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 17.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Siegen-Wittgenstein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de