Internationalen Führerschein beantragen
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.
Beschreibung
Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse - Bad Berleburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0271 333 1040
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, ggf. mit Übersetzung
- aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
Formulare
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Voraussetzungen
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
- Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Fristen
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Kosten
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Hinweise (Besonderheiten)
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Weitere Informationen
Hinweise für Siegen-Wittgenstein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 17.09.2020
Stichwörter
Hinweise für Siegen-Wittgenstein