Schiedsstelle Sozialhilfe
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Sozialhilfe - Fachaufsicht
Allgemeine Beratung von Hilfesuchenden in Fragen der Sozialhilfe.
- Bearbeitung von Beschwerden über die Arbeit der Sozialämter der Städte und Gemeinden im Oberbergischen Kreis, sofern es sich dabei nicht um Widersprüche gegen Bescheide oder um Beschwerden über das persönliche Verhalten von Mitarbeitern handelt.
- Fachaufsicht über die Sozialämter der Städte und Gemeinden sowie Fachberatung und Fortbildung.
- Sicherstellung einer rechtmäßigen und einheitlichen Aufgabenerledigung durch Verfügungen und Richtlinien.
Die Kontaktaufnahme kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Alle Unterlagen, die das jeweilige Anliegen unterstützen können, sind vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Fristen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Kosten
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Es handelt sich hierbei um einen Telearbeitsplatz. Der Sachbearbeiter ist deshalb nur eine begrenzte Stundenzahl pro Woche im Amt für Soziale Angelegenheiten anwesend. Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist daher bei persönlicher Vorsprache unbedingt notwendig.
Weitere Informationen
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oberbergischer Kreis