Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Oldtimerkennzeichen
Hinweise für Düsseldorf
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) können rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Halter von Oldtimer-Fahrzeugen ausgegeben werden.
Somit ist es möglich, mit dem Kraftfahrzeug nicht nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen, sondern das rote Kennzeichen auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für die Anfahrten zu und die Abfahrten von solchen Veranstaltung zu führen.
Darüber hinaus dürfen mit diesem roten Kennzeichen auch Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung der betreffenden Fahrzeuge durchgeführt werden.
Bearbeitungszeitraum:
Circa 6 - 8 Wochen, sofern die Unterlagen bei Antragstellung komplett vorgelegt werden.
Formulare:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
Abteilung Straßenverkehrsamt - 33/3
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0211 89-91
Fax: 0211 89-29187
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
- Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Einen schriftlichen Antrag (formlos), der Angaben zu Ihrer Person und zu dem Kraftfahrzeug/den Kraftfahrzeugen enthalten soll.
- SEPA-Lastschriftmandat (Angabe Ihrer Bankverbindung (IBAN und BIC) für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)
- Führungszeugnis nach der Belegart "0" (Null) vom Bundeszentralregister in Berlin. Dieses erhalten Sie in den Bürgerbüros. Bei der Beantragung geben sie bitte das Aktenkennzeichen 33/52-Oldtimer-Kennzeichen an.
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.
- Nachweis über die Teilnahme oder Anmeldung an Oldtimer-Veranstaltungen.
- Nachweis über vorhandene Stellplätze bei zwei oder mehr Fahrzeugen.
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) für rote Kennzeichen
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf gemeldete Firmen oder Personen möglich.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Begriffsbestimmungen)
- § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Besondere Kennzeichen)
- § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) (Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer)
- § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (Gutachten über die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer)
- § 1 Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen (Fahrzeugzulassungsverweigerungsgesetz) (Verweigerung der Zulassung)
- § 13 Kraftfahrzeugsteuergesetz (Feststellung der Besteuerungsgrundlagen, Nachweis der Besteuerung und Zulassungsverweigerung bei Steuerrückständen)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zulassung Ihres Fahrzeuges als Oldtimer bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Das Gleiche gilt für eine Ummeldung, Abmeldung und Wiederzulassung.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen zu und bringt dort die Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette) an.
Tipp: Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern, die Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden finden.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung .
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Verkehrsministerium Baden-Württemberg am 16.08.2021
Stichwörter
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