Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel.
Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.
Auf der Internetseite des Kreises Minden-Lübbecke erhalten Sie weitere Informationen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Nachweise über eine Praktikumsvergütung oder Sperrkonto bei einer Bank)
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
- Praktikumsvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
- Kostenübernahmeerklärung der aufnehmenden Einrichtung
Formulare
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Praktikum abgeschlossen.
- Das Praktikum dient dazu, dass Sie sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld aneignen.
- Sie befinden sich im Studium in einem Drittstaat oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgreich abgeschlossen.
- Das Praktikum entspricht fachlich Ihrem Hochschulabschluss oder dem Studium.
- Die aufnehmende Einrichtung verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Praktikumsvereinbarung, die für den Lebensunterhalt des Ausländers/der Ausländerin während des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und für die Abschiebung entstehen.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des studienbezogenen Praktikums gesichert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/praktikum/
(Deutsch)
https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/kinds-of-visa/internship/
(Englisch) - Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:
https://anabin.kmk.org/anabin.html - Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Stichwörter
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