Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Beschreibung
Hinweise für Minden
Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder mit einem Gewicht von mindestens 20 kg (sogenannter 20/40-Hund) im ausgewachsenen Zustand müssen aufgrund der Regelungen im Landeshundegesetz NRW angezeigt werden.
Für die Entgegennahme der Hundeanmeldung ist lt. Verwaltungsgebührenordnung seit dem 01.02.2015 eine Gebühr in Höhe von 25,- € zu entrichten. Allerdings nicht in bar, sondern diese ist nach Erhalt des Gebührenbescheides auf eines der Konten der Stadtkasse Minden zu überweisen.
Die Haltung eines gefährlichen Hundes nach § 3 LHundG bzw. Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG ist zu beantragen.
Verwenden Sie bitte die nachstehenden Anmelde- und Antragsvordrucke.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
- Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
- Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde
Formulare
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Onlineformular ausfüllen
- Unterlagen hochladen
- Antrag absenden
- Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
- Entscheidung der Behörde
- Gebühr bezahlen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weitere Informationen
Hinweise für Minden
Sie möchten Ihren Hund für die Hundesteuer an- oder abmelden? Dann nutzen Sie bitte diese Formulare oder wenden Sie sich an die zuständige Stelle für Hundesteuer - Festsetzung, Ermäßigung, Befreiung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022