Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Hund - Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Seit dem 01.01.2003 gilt in Nordrhein-Westfalen das neue Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW). Die Regelungen des LHundG NRW unterscheiden sich zum Teil von den Regelungen der vorher geltenden Landeshundeverordnung (LHV).

    Insbesondere wurde die Erlaubnispflicht für etliche Hunderassen zurückgenommen.

    Erlaubnispflichtig ist die Haltung folgender Hunde:

    1. Hunde der folgenden Rassen:

    • Pitbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Bullterrier
    • und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

    Für diese Rassen gilt außerdem ein Zuchtverbot.

    2. Hunde der folgenden Rassen:

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Mastiff
    • Mastino Espanol
    • Mastino Napolitano
    • Fila Brasileiro
    • Dogo Argentino
    • Rottweiler
    • Tosa Inu
    • sowie deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

    Für diese Rassen gilt kein Zuchtverbot.

    3. Hunde, die als gefährlich gelten:

    Hunde gelten unabhängig von ihrer Rasse als gefährlich, wenn sie

    • mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt worden sind oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen haben
    • einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben
    • einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben
    • gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.

    Die Zucht, Kreuzung und der Handel mit diesen Hunden ist verboten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt (32)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    • Antrag auf Erlaubnis zur Hundehaltung nach dem Landeshundegesetz

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen

     

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn

    • der Halter das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat
    • der Halter die erforderliche Sachkunde besitzt. Diese besitzt er, wenn er über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen gefährlichen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht
    • der Halter die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, also ein Führungszeugnis vorweisen kann, welches keine Einträge enthält, die einer entsprechenden Zuverlässigkeit widersprechen würden
    • eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres gewährleistet ist
    • der Halter den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung nachweisen kann
    • die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip) vorgenommen wurde.

    Die Erlaubnis kann befristet erteilt und mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Sie wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erlassen.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de