Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Anmeldung von gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen (nach §3 und §10 des Landeshundegesetzes NRW) zum Erhalt einer Haltungserlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes, eines Hundes bestimmter Rassen oder eines Hundes, der individuell als gefährlich eingestuft worden ist, benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Alle Hunde: Anmelden wegen Steuerpflicht
    Alle Hunde müssen wegen der Steuerpflicht angemeldet werden. Weitere Infos und zuständige Einrichtungen.

    Zusätzlich: Große Hunde melden (§ 11 Absatz 1 Landeshundegesetz) 
    Große Hunde müssen nicht nur wegen der Steuerpflicht, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Große Hunde (40/20) sind nach dem Landeshundegesetz (PDF)

    • Hunde, die eine Widerristhöhe von 40 cm haben oder
    • Hunde, die schwerer als 20 kg sind

    Beispiele: Schäferhund, Labrador, Golden Retriever, Dobermann

    Voraussetzungen zur Haltung eines Großen Hundes

    • Anzeige beim zuständigen Ordnungsamt (siehe unten) unter Vorlage folgender Unterlagen:
      • Sachkundenachweis durch
        • Bescheinigung eines von der Tierärztekammer Nordrhein autorisierten Tierarzt
        • Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle
        • Vorlage des Jagdscheins
        • Nachweis (Kaufvertrag oder tierärztliche Bescheinigung), dass mindestens seit dem 1.1.2000 durchgängig ein großer Hund gehalten wurde unter gleichzeitiger Erklärung des Hundehalters, dass es während dieser Zeit zu keinerlei tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist
      • Nachweis einer bestehenden Tierhaftpflichtversicherung unter Angabe der Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro für Personen- und 250.000 Euro für sonstige Schäden
      • Nachweis der Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip (Mikrochip-Implantation erfolgt durch den Tierarzt
      • Impfpass des Hundes mit Angabe von Rasse, Name, Geburtsdatum, Fellfarbe, Größe, Gewicht und Beginn der Hundehaltung

     
    Zuständige Einrichtung für Große Hunde
    Aachen-Mitte
    Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich

     

     

    Zusätzlich: Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) melden
    Gefährliche Hunde bzw. Hunde bestimmter Rassen müssen nicht nur beim FB 22, sondern auch beim Ordnungsamt gemeldet werden. Diese Hunde sind nach dem Landeshundegesetz (PDF)

    • Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Stafffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu und
    • alle Kreuzungen mit diesen Rassen (z.B. Rottweiler-Mix).

    Für diese Hunde gelten besondere Einschränkungen, z.B. Erlaubnis des Ordnungsamtes vor der Anschaffung, solange keine Verhaltensprüfung absolviert wurde, immer mit Maulkorb und Leine.

    1. Haltungserlaubnis beantragen
    Vor Anschaffung eines gefährlichen Hundes bzw.  eines Hundes bestimmter Rasse (§ 10 Absatz 1 Landeshundegesetz) ist beim zuständigen Ordnungsamt die Haltungserlaubnis zu beantragen. Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

    • Personalausweis
    • Führungszeugnis

    2. Sachkundeprüfung
    Ist die Zuverlässigkeit des zukünftigen Halters anhand des Führungszeugnisses nachgewiesen, muss beim Ordnungsamt die Sachkundeprüfung abgelegt werden. Unterlagen zur Vorbereitung auf diese Prüfung werden bei der ersten Vorsprache ausgehändigt.

    3. Mikrochip-Kennzeichnung, Versicherungsnachweis, Prüfung vor Ort
    Nach erfolgreicher Sachkundeprüfung, muss Folgendes vorgelegt werden:

    • Nachweis über die Mikrochip-Kennzeichnung
    • Versicherungsnachweis

    Dann prüft das Ordnungsamt vor Ort, ob der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht wird.

    Erst dann kann die Haltungserlaubnis erteilt und der Hund angeschafft werden.

     
    Zuständige Einrichtung für gefährliche Hunde bzw. für Hunde bestimmter Rassen
    Aachen-Mitte
    Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster / Walheim, Laurenberg, Richterich

    Fragen zur Einschätzung von diesen Hunden beantwortet auch das Veterinäramt.

     

     

    Anleinpflichten

    Für alle gilt:

    • Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von Ihnen keine Gefahr über Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht (§ 2 Abs. 1 LHundG)
    • Hunde sind anzuleinen
      • in Fußgängerzonen und vergleichbaren Bereichen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LHundG)
      • in Park-, Garten- und Grünanlagen (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 LHundG und § 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung)
      • bei öffentlichen Versammlungen, Volksfesten u.ä. (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LHundG)
      • in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 LHundG)
    • Auf Kinderspielplätzen und Friedhöfen ist nur Blinden das Mitführen von Blindenhunden gestattet (§ 3 Abs. 3 Aachener Straßenverordnung)

    Zusätzliche Anleinpflicht für "Große Hunde"
    Große Hunde sind innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen.

    Bürgerbeschwerden wegen Hunden, die nicht angeleint sind, oder Beißvorfällen
    Bitte schriftliche Beschwerde an das Ordnungsamt.

    • Angabe von Sachverhalt, Zeit und Ort des Vorfalls
    • Was ist wann und wo passiert?
    • Wer ist der Verursacher, gfls. Personenbeschreibung?
    • Name und Anschrift des Beschuldigten
    • Name und Anschrift der Zeugen

    Zuständige Einrichtung siehe oben

     

     

    Kosten

    Entgegennahme der Anzeige der Hundehaltung      25,00 EUR
    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung der Maulkorb- und Leinenbefreiung     25,00 EUR
    Erlaubniserteilung zur Haltung eines "gefährlichen Hundes"   100,00 EUR
    Erlaubniserteilung bei Übernahme eines "gefährlichen Hundes" aus dem Tierheim     45,00 EUR

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster/Walheim: Allgemeine/ besondere Ordnungs- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen, Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 432-8299

    E-Mail: bezirksamt.eilendorf@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg: Allgemeine / besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis eines amtlichen Tierarztes oder – bei Hunden bestimmter Rassen – einer anerkannten sachverständigen Stelle
    • Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
    • Besondere Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme von 500.000 € für Personenschäden und von 250.000 € für sonstige Schäden)
    • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
    • Bei einem Umzug: eventuell bereits vorhandene Erlaubnis einer anderen Behörde

    Formulare

     Jede Behörde nutzt selbst erstellte Formulare zur Beantragung. 

    Voraussetzungen

    Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • volljährig sein
    • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
    • sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
    • eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
    • und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)

    Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)

    Verfahrensablauf

    • Onlineformular ausfüllen
    • Unterlagen hochladen
    • Antrag absenden
    • Ggf. nachträglich Unterlagen nachreichen/ hochladen
    • Entscheidung der Behörde
    • Gebühr bezahlen

     

    Fristen

    Gesetzliche Fristen sind nicht festgelegt. Sobald Sie beabsichtigen, einen gefährlichen Hund oder einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten, haben Sie in der Regel vorab die Erlaubnis zu beantragen. Wenn der Hund tatsächlich in den Haushalt aufgenommen wird, sollte die Erlaubnis bereits erteilt worden sein. Bei gefährlichen Hunden ist der Nachweis der Sachkunde sowie der Zuverlässigkeit vor Aufnahme des Hundes im Haushalt zu erbringen. Fristen für das Nachreichen von Unterlagen zu einem unvollständigen Antrag variieren je Behörde.

    Bearbeitungsdauer

    Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

    Kosten

    Die Kosten für die Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis richten sich grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 18a. Sie können je nach Aufwand und Einzelfall variieren und lassen sich daher nicht verallgemeinern.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Halterin / der Halter für einen Hund einer bestimmten Rasse eine Befreiung von der Anlein- oder Maulkorbpflicht beantragt, kann die Verhaltensprüfung auch bei einem anerkannten Sachverständigen oder einer anerkannten sachverständigen Stelle durchgeführt werden.

    Für die Haltung eines gefährlichen Hundes müssen Sie ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachweisen. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.

    Weitere Informationen

    LHundG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820041209115743048 AVerwGebO NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5820031106093134318

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de