Verkehr mit Arzneimitteln und Wirkstoffen Überwachung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Der Arzneimittelverkehr auf örtlicher Ebene wird vom Amtsapotheker/in überwacht.
Das Gesundheitsamt (Amtsapotheker/in) soll die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufklären, informieren und beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitwirken.
Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Arzneimittelkonsum? Rufen Sie an!
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen erhalten Sie unter den rechts verlinkten Internetseiten:
- Bundesinstitut für Arzneimittel u. Medizinprodukte
- Paul-Ehrlich-Institut (PEI)
- Robert Koch Institut
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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