Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Tecklenburger Straße 10

    48565 Steinfurt

    Version

    Technisch geändert am 19.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 16b Abs. 5  AufenthG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de