Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur bedingten Zulassung zum Studium und Teilzeitstudium
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
Hinweise für Steinfurt
Beschreibung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 16b Abs. 5 AufenthG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesredaktion am 16.08.2024