Bezirksschornsteinfeger

    Bezirksschornsteinfeger

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Bei der Errichtung und Änderung von Schornsteinen sowie beim Anschluss von Feuerstätten an Schornsteine muss der Bezirksschornsteinfegermeister*in (BZSM) bescheinigen, dass der Schornstein sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und für die angeschlossene Feuerstätte geeignet ist.

    Eine abschließende Beurteilung kann er*sie nur dann abgeben, wenn er*sie den Schornstein auch im Rohbauzustand überprüft hat. Bitte informieren und beauftragen Sie daher frühzeitig den*die zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister*in.

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    Schornsteinfegerinnung für den Regierungsbezirk Arnsberg

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de