Bezirksschornsteinfeger
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die Tätigkeit der Schornsteinfeger wird im Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) geregelt. Zweck dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Feuersicherheit (Betriebs- und Brandsicherheit) von Feuerstätten und Abgasanlagen für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe.
Mängel
Werden Mängel festgestellt, setzt der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dem Eigentümer eine Frist, in Abhängigkeit der Gefährdung, zur Beseitigung dieser Mängel. Bei nicht fristgerechter Mängelbeseitigung wird der Mängelbericht an die zuständige Ordnungsbehörde weitergeleitet.
Rauch- oder Geruchsbelästigung
Rauch- und Geruchsbelästigungen aus privaten Kleinfeuerungsanlagen oder Festbrennstoff-Feuerungsanlagen können bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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