Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung

    Verselbstständigung junger Menschen in stationärer Jugendhilfe und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)

    Hinweise für Schlangen

    Dieses Angebot richtet sich an heranwachsende Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr in der stationären Jugendhilfe

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    Unser Angebot richtet sich an heranwachsende Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr in der stationären Jugendhilfe.

    Die Mitarbeitenden begleiten die jugendlichen Menschen bei der Verselbstständigung. Dazu gehört es, die Fähigkeit des Jugendlichen zur eigenverantwortlichen Lebensführung zu überprüfen und zu fördern. Außerdem helfen sie bei der Planung und Gestaltung der Übergänge in die Selbstständigkeit.

    Du befindest dich in einer Wohngruppe innerhalb der Jugendhilfe und setzt dich schon mit deiner Zukunft außerhalb der Einrichtung auseinander?

    Wenn du Hilfestellung und Unterstützung auf deinem Weg in ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben benötigst, steht dir die Jugendhilfe als Anlaufstelle zur Verfügung.
    Selbstverständlich kannst du auch Beratung in Anspruch nehmen, wenn du keine Jugendhilfeleistung beziehst und dich mit den Anforderungen der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung überfordert fühlst.
    Die Unterstützung der Jugendhilfe kannst du bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres beanspruchen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420

    E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen

    Formulare

    Hinweise für Schlangen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de