Verselbstständigung junger Menschen in stationärer Jugendhilfe und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)
Hinweise für Blomberg
Dieses Angebot richtet sich an heranwachsende Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr in der stationären Jugendhilfe
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Unser Angebot richtet sich an heranwachsende Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr in der stationären Jugendhilfe.
Die Mitarbeitenden begleiten die jugendlichen Menschen bei der Verselbstständigung. Dazu gehört es, die Fähigkeit des Jugendlichen zur eigenverantwortlichen Lebensführung zu überprüfen und zu fördern. Außerdem helfen sie bei der Planung und Gestaltung der Übergänge in die Selbstständigkeit.
Du befindest dich in einer Wohngruppe innerhalb der Jugendhilfe und setzt dich schon mit deiner Zukunft außerhalb der Einrichtung auseinander?
Wenn du Hilfestellung und Unterstützung auf deinem Weg in ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben benötigst, steht dir die Jugendhilfe als Anlaufstelle zur Verfügung.
Selbstverständlich kannst du auch Beratung in Anspruch nehmen, wenn du keine Jugendhilfeleistung beziehst und dich mit den Anforderungen der eigenverantwortlichen Lebensgestaltung überfordert fühlst.
Die Unterstützung der Jugendhilfe kannst du bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres beanspruchen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-4420
E-Mail: b.piltmann@kreis-lippe.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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