Bebauungsplan Aufstellung

    Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet zu entwickeln und zu lenken, stellt die Gemeinde Schalksmühle im Rahmen der kommunalen Planungshoheit Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) auf.

    Der Flächennutzungsplan regelt die Nutzungsart der Grundstücke anhand der langfristigen Ziele der Gemeindeentwicklung und trifft Aussagen zur städtebaulichen Entwicklung. Hierin erfolgt die Festsetzung z. B. der Wohngebiete, Gewerbegebiete sowie der land- und forstwirtschaftlichen Flächen und er ist Vorgabe für die Bebauungspläne.

    Die Bebauungspläne treffen für ihren Geltungsbereich gezielt verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken. Hierzu gehören z. B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Flächen, Straßenflächen, Grünanlagen etc.. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sind rechtsverbindlich und zudem Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.

    Weitere Informationen finden Sie hier:

    • Einzelheiten zu Baugenehmigungen und baugenehmigungsfreien Vorhaben
    • Übersicht über die Bebauungspläne der Gemeinde Schalksmühle

     

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    Ansprechpartner

    Fachbereich III - Technisches Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich III - Technisches Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de