Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Ense

    Seit dem 01. November 2010 gibt es den Personalausweis im Scheckkartenformat.

    Hier die wichtigsten Daten auf einen Blick:

    Handliches Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion vorbereitet für die digitale Unterschrift mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Die Speicherung des Gesichtsbildes und zweier Fingerabdrücke sind verpflichtend.

    Aktuelle Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren.

    Hier können Sie sehen, welche Personalausweise bereits eingetroffen sind und zur Abholung bereit liegen.

     

    Online-Terminvereinbarung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnerwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich 2: Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Spring 4

    59469 Ense

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ense

    aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) Familienstammbuch, bzw. Heirats- oder Geburtsurkunde (Wenn Ausweis nicht vorhanden) Vorlage des bisherigen Ausweises, bzw. Reisepasses.

    Für Antragsteller unter 12 Jahren gilt:

    Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Ein Personalausweis kann ab der Geburt beantragt werden.

    Hier wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Diese ist unter Formulare zu finden.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ense

    Verfahrensablauf

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung.

    Verlust beim Bürgeramt melden:

    • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten.
    • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt.
    • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle.

    Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen:

    • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar.
    • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden.
    • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ense

    Ca. vier Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ense

    Personalausweis ab 24 Jahren, 10 Jahre Gültigkeit 37,00 € Personalausweis bis 24 Jahren, 6 Jahre Gültigkeit 22,80 € Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde 13,00 € Zuschlag Neusetzung der Geheimnummer 6,00 € Nachträgl. Einschalten der eID Funktion 6,00 €      -     bei Erreichen des 16. Lebensjahres kostenlos Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ense

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de