Personalausweis Meldung wegen Verlust

    Personalausweis: Verlust + Sperrung

    Hinweise für Borchen

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Ausweises im Bürgerbüro der Gemeinde Borchen zu melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Borchen

    Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Ausweises im Bürgerbüro der Gemeinde Borchen zu melden.

    Sofern Sie den Personalausweis für die elektronische Signatur und die Online-Ausweisfunktion nutzen, sollten Sie diese Funktionen unverzüglich sperren lassen.

    Sperrung
    • Sperrung der Online-Ausweisfunktion
      Zur Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort, welches Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sie können sich an die telefonische Sperrhotline sowie persönlich oder telefonisch an das Einwohneramt wenden.

      Die telefonische Sperrhotline ist unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33
      (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, auch aus dem Ausland, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilfunknetz) erreichbar.
      Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.

      Sofern Sie sich an das Einwohneramt wenden, wird die Sperrung sofort eingeleitet sowie die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert.

    • Sperrung der Unterschriftsfunktion
      Die Unterschriftsfunktion müssen Sie separat sperren lassen. Wenden Sie sich dazu bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

    Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhanden kommen, können Sie es beim Einwohneramt erfragen, bei dem Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen ist dies nur bei persönlicher Vorsprache und unter Nachweis Ihrer Identität (anderes Lichtbilddokument) möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unter der Burg 1

    33178 Borchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05251/3888-0

    Fax: 05251/3888-200

    E-Mail: buergerbuero@borchen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borchen

    • ein anderes Lichtbilddokument (z. B. Reisepass oder Führerschein), Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde

    Formulare

    Hinweise für Borchen

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borchen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borchen

    Eine Verlustmeldung ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift nur persönlich möglich.

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borchen

    Nach einem Verlust des Personalausweises besteht für die Neubeantragung eine Wartezeit von 4 Wochen, für den Fall, dass Ihr verlorenes Ausweisdokument wiedergefunden wird.

    Ein vorläufiger Personalausweis kann direkt beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borchen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de