Jagdschein Wiedererteilung
Jagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Hinweise für Anröchte
Beschreibung
Hinweise für Anröchte
Jagdschein und Jagdausübung
Für die Ausstellung eines Jagdscheines und die Durchführung der erforderlichen Jagdprüfung ist die Kreisverwaltung in Soest zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
Formulare
Hinweise für Anröchte
Voraussetzungen
Hinweise für Anröchte
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Anröchte
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen