Jagdschein Wiedererteilung

    Jagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Beschreibung

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Um die Jagd auszuüben, muss man einen gültigen Jagdschein besitzen, der nach Bestehen der Jägerprüfung ausgestellt werden kann. Der Hochsauerlandkreis ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung, insbesondere den Vollzug des Bundesjagdgesetzes und des Landesjagdgesetzes NRW.

    Dabei werden u.a. folgende Dienstleistungen angeboten:

    • Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen
    • Organisation und Durchführung der Jägerprüfung
    • Beratung von Jagdpächter, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern in jagd- und pachtrechtlichen Fragen.
    • Bewirtschaftung der Jagdbezirke
    • Festsetzung der Abschusspläne für Rot- und Muffelwild
    • Schonzeitaufhebungen
    • Bestellung von Jagdaufsehern und Wildschadensschätzern
    • Aufsicht über die Jagdgenossenschaften

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Untere Naturschutzbehörde, Jagd (FD47)

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Formulare

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Fristen

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Kosten

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hochsauerlandkreis

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de