Jagdschein Wiedererteilung

    Jagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Hinweise für Rahden

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Der Kreis Minden-Lübbecke ist als Untere Jagdbehörde für den Vollzug des Bundes- und des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen zuständig.

    Außerdem ist er zuständig für die Durchführung und Abnahme einer Jägerprüfung und für die Ausstellung und Verlängerung von Jagdscheinen.

    Informationen zum Bereich "Jagdangelegenheiten" finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rechts- und Ordnungsamt des Kreises Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Fristen

    Hinweise für Rahden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Hinweise für Rahden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Wildschäden sind vom Ordnungsamt Ihrer jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu bearbeiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de