Jagdschein Wiedererteilung
Jagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz im Kreis Minden-Lübbecke gemeldet sind, ist die untere Jagdbehörde des Kreises Minden-Lübbecke für die Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen für Sie zuständig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Formulare
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Voraussetzungen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Rechtsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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