Jagdschein Wiedererteilung

    Jagdschein nach Einziehung erneut beantragen

    Hinweise für Euskirchen

    Beschreibung

    Hinweise für Euskirchen

    Jagdschein, Falknerjagdschein

    Wer die Jagd ausüben möchte, ist verpflichtet einen gültigen Jagdschein mit sich zu führen. Die erste Erteilung ist davon abhängig, dass der Bewerber eine nach dem Bundesjagdgesetz vorgeschriebene Jägerprüfung bestanden hat.

    Wer die Beizjagd ausüben will, braucht hierzu einen Falknerjagschein (Falknerprüfung, eingeschränkte Jägerprüfung und Beizerlaubnis). Die eingeschränkte Jägerprüfung wird bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde abgelegt. Informationen zur Falknerprüfung sind beim Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erhätlich (s. nebenstehende Infobox).

     

    Jägerprüfung
    Die Jägerprüfung findet einmal jährlich statt. Die Termine für die einzelnen Prüfungsteile werden zu Beginn des Jahres in den örtlichen Tageszeitungen und im Internet bekannt gegeben. Der Prüfungsbeginn (schriftlicher Teil) ist der letzte Montag im April (landeseinheitlicher Termin).

    Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden von der Kreisjägerschaft Euskirchen Lehrgänge angeboten.

    Geschäftsstelle Kreisjägerschaft Euskirchen e.V.
    Kölnstr 16
    53909 Zülpich

    Tel.:    02252 / 950100
    Mobil: 0151 / 55498211
    Fax:    02252 / 950101

    Internet: http://www.kjs-euskirchen.de
    E-Mail: JJKurs@KJS-euskirchende

    Durch die Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung - DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010 wurde die Verordnung über die Jägerprüfung geändert bzw. neu gefasst. Einen Auszug aus der Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung finden Sie im Downloadbereich.

    Weitere Informationen zur Jägerprüfung und zur Jagdscheinerteilung erhalten Sie direkt bei der Unteren Jagdbehörde.

    Die aktuellen Termine der Jägerprüfung finden Sie im Veranstaltungskalender.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Gewerbeangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Jülicher Ring 32

    53879 Euskirchen

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Euskirchen

    Formulare

    Hinweise für Euskirchen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Euskirchen

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de