Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Förderung

    Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

    Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Aufgaben des Zahnärztlichen Dienstes (ZÄD)
    Zahnärztliche Reihenuntersuchung

    Gesund beginnt im Mund...

    Für die Zahngesundheit ist die Früherkennung von Karies, anderen Zahnerkrankungen und Zahnfehlstellungen sehr wichtig, denn was unbehandelt bleibt, kann später zu weiteren gesundheitlichen Problemen führen. Daher dient die zahnärztliche Reihenuntersuchung der Erkennung und Verhütung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.   Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führt deshalb jährlich mit zwei Teams in Kindergärten und Schulen kostenlose zahnärztliche Reihenuntersuchungen durch. Die Untersuchung erfolgt in der gewohnten Umgebung der Kinder, im Kindergarten im Beisein der Erzieherin/des Erziehers und der anderen Kinder. Hiermit soll den Kindern die Angst vor der zahnärztlichen Untersuchung, die für einige Kinder der erste Kontakt zu einer Zahnärztin/Zahnarzt ist, genommen werden.   Neben der zahnärztlichen Untersuchung bietet der Kreis Coesfeld ab der ersten Klasse nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten ebenfalls eine kostenlose Fluoridierung der Zähne an. Sollte während der zahnärztlichen Untersuchung ein Behandlungsbedarf der Zähne festgestellt werden, bekommen die Kinder eine entsprechende Mitteilung an die Erziehungsberechtigten mit, in der empfohlen wird, zeitnah einen Termin bei einer selbst ausgewählten Zahnärztin oder einem Zahnarzt, einer Kieferorthopädin oder einem Kieferorthopäden zu vereinbaren.   Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass durch die Arbeit des ZÄD auch Kinder und Jugendliche erreicht werden, die mit ihren Eltern eine Zahnarztpraxis für eine Zahnkontrolle/Behandlung oder für die Prophylaxe kaum aufsuchen würden.   Während Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind, sich in den Reihenuntersuchungen zahnärztlich untersuchen zu lassen, findet im Kindergarten eine Untersuchung nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten statt.  
    Gruppenprophylaxe
    Beide zahnärztlichen Teams führen neben den Reihenuntersuchungen zusätzlich einmal im Jahr in allen Grundschulklassen ein Prophylaxeprogramm durch. Den Kindern wird dann in einer Unterrichtsstunde altersentsprechend und anschaulich die richtige Zahnputztechnik vermittelt. Ebenso wird über die Ursachen der Kariesentstehung und deren Vermeidung gesprochen und es erfolgt eine Aufklärung über zahngesunde Ernährung. Auch die Kindergartenkinder profitieren altersentsprechend von diesem Prophylaxeprogramm.
     
    Weitere Aufgaben des ZÄD sind:
    • Beratung von Schülerinnen/Schülern, Lehrerinnen/Lehrer, Erzieherinnen/Erzieher und Eltern in Fragen zur Zahngesundheit
    • Anonyme Auswertung der erhobenen Befunde in Kindergärten und Schulen für die Gesundheitsberichterstattung
    • Gutachterliche Stellungnahmen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    53 - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 16

    48653 Coesfeld

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 18.08.2022

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    Technisch geändert am 09.07.2022

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    Technisch geändert am 08.12.2022

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    • Ggf. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Fluoridbehandlung

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Kosten

    Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Coesfeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de