Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
Wenn Sie eine Sachverständigenorganisation gründen wollen, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen prüft, Gutachten erstellt und Fachbetriebe zertifiziert beziehungsweise überwacht, müssen Sie eine Anerkennung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Nicht jeder Fachbetrieb darf Arbeiten an diesen Anlagen ausführen. Über welche Zulassungen für einzelne Arbeitsgänge ein Betrieb verfügen muss, ist auch in der AwSV geregelt.
AwSV-Anlagen werden sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich betrieben. Es handelt sich hierbei beispielsweise um Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Verwenden oder Herstellen von wassergefährdenden Stoffen.
Die geforderten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Grundwassers umfassen sowohl Möglichkeiten zum Zurückhalten wassergefährdender Stoffe im Schadensfall (Heizölunfall) durch das Beschichten von Böden oder Errichten von Auffangwannen wie auch aufwendige technische Ausrüstungen zum Erkennen von Leckagen und Absperren von Anlagenteilen oder Transportleitungen.
Des Weiteren muss der aktuelle Zustand vieler Anlagen von einem für diesen Zweck zugelassenen Sachverständigen regelmäßig hinsichtlich ihrer Schutzfunktionszuverlässigkeit überprüft werden. Sollten Mängel festgestellt werden, muss der Betreiber der Anlage diese zeitnah beheben lassen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Anerkennung
- Nachweis über Benennung einer vertretungsberechtigten natürlichen Person
- Nachweis einer technischen Leitung
- Nachweise zu den durchführenden Sachverständigen (deren Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit, Fähigkeit und Fachkunde)
- Nachweis über ein betriebliches Qualitätssicherungssystem und dessen Organisation
- Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Boden und Gewässerschäden für die Tätigkeit Ihrer Sachverständigen mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen EUR pro Schadenfall
- Freistellungserklärung für die Länder
Nach Rückfragen der zuständigen Stelle müssen Sie gegebenenfalls weitere Unterlagen einreichen.
Bei der Gleichwertigkeitsfeststellung für Anerkennungen aus dem EU-Ausland:
- ausländische Anerkennung im Original oder in Kopie
- gegebenenfalls eine beglaubigte Kopie
gegebenenfalls beglaubigte deutsche Übersetzung
Formulare
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
Eine Organisation kann als Sachverständigenorganisation anerkannt werden, wenn sie
- eine vertretungsberechtigte natürliche Person benennt und deren Vertretungsbefugnis gegenüber der zuständigen Stelle nachweist,
- nachweist, dass eine technische Leitung und eine Stellvertretung bestellt wurden, die die für Sachverständige geltenden Anforderungen erfüllen,
- eine ausreichende Anzahl von Sachverständigen bestellt hat, die die festgelegten Anforderungen erfüllen und an fachliche Weisungen der technischen Leitung gebunden sind,
- Grundsätze aufgestellt hat, die bei den Anlagenprüfungen zu beachten sind,
- ein betriebliches Qualitätssicherungssystem nachweist,
- den Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Boden und Gewässerschäden für die Tätigkeit ihrer Sachverständigen mit einer Deckungssumme von mindestens 2,5 Millionen EUR pro Schadenfall erbringt und
- erklärt, dass sie die Länder, in denen die Sachverständigen Prüfungen vornehmen, von jeder Haftung für die Tätigkeit ihrer Sachverständigen freistellt.
Bei der Prüfung des Antrages auf Anerkennung sind Nachweise einzelner Voraussetzungen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums inländischen Nachweisen gleichgestellt, wenn aus ihnen hervorgeht, dass die Organisation die betreffenden Anforderungen erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Verfahrensablauf
Sie können die Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:
- Stellen Sie einen formlosen Antrag.
- Fügen Sie diesem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei. Es empfiehlt sich, rechtzeitig mit der zuständigen Behörde Kontakt aufzunehmen, um zu erörtern, ob weitere Unterlagen oder Konkretisierungen erforderlich sind.
- Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere Antragsunterlagen an.
- Nach Prüfung des Antrags eine Anerkennung oder eine Ablehnung erteilt.
- Die Anerkennung kann mit einem Vorbehalt des Widerrufs, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.
Fristen
Sie benötigen die Anerkennung vor Aufnahme der Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 19.10.2022
Stichwörter
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