Approbation Ärztin oder Arzt für Spätaussiedler Erteilung

    Zulassung als Ärztin oder Arzt in Deutschland mit Berufsausbildung im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Zulassung, die sogenannte Approbation, beantragen.

    Beschreibung

    Um eine staatliche Zulassung als Ärztin oder Arzt, die sogenannte Approbation, zu erhalten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit.

    Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Wichtig sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

    Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem sogenannten Drittstaat können Sie in Deutschland die Approbation als Ärztin oder Arzt erhalten. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, sowie die Schweiz.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

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    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 07.06.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de