Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Minden
Beschreibung
Hinweise für Minden
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Grundsicherungsleistungen (Bürgergeld bzw. SGB XII), Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld bekommen, haben einen Anspruch auf Bildung- und Teilhabeleistungen.
Anspruchsberechtigt können auch Personen sein, die keine der o.a. Leistungen beziehen, aber dennoch ihre Bedarfe an Bildung und Teilhabe nicht vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln decken können
Welche Leistungen gibt es?
- Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten oder Kinderfreizeiten für Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Die tatsächlichen Kosten können i. d. R. übernommen werden. Taschengeld wird nicht gezahlt.
- Schulbedarf
Für notwendige Schulmaterialien, wie z.B. Schulranzen, Taschenrechner, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien werden Pauschalen gewährt. Zum 01.08. werden 104 € und zum 01.02. eine Pauschale i. H. v. 52 € direkt an den Antragsteller überwiesen.
- Schülerbeförderungskosten
Diese Kosten können übernommen werden, sofern sie notwendig sind und die Kosten nicht von anderer Seite (z. B. nach der Schülerfahrkostenverordnung) übernommen werden.
- Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um bestehende Lerndefizite im laufenden Schuljahr zu beheben und damit das Klassenziel zu erreichen, können die Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung übernommen werden.
- Kostenübernahme der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
Wenn Schulen oder Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können die Kosten übernommen werden.
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Es können Kosten in Höhe von maximal 15 € monatlich (maximal 180 € jährlich) für Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote erstattet werden, damit Kinder und Jugendliche mitmachen können.
Der Betrag kann z. B. eingesetzt werden für
- · Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- · Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht, Ballettunterricht),
- · vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung,
- · die Teilnahme an Freizeiten,
· weitere tatsächliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den Teilhabeaktivitäten, insbesondere Ausrüstungsgegenstände, die für die Ausübung einer konkret benannten Teilhabe am sozialen oder kulturellen Leben zwingend benötigt werden.
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden grundsätzlich direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter abgerechnet.
Ausnahme: Schulbedarf und Schülerbeförderungskosten. Diese werden direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Hilfen für Flüchtlinge - Finanzielle Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Adresse
Besucheranschrift
erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Formulare
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Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen.
Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015