Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen
Hinweise für Recklinghausen
Beschreibung
Hinweise für Recklinghausen
Wer bekommt diese Leistung?
Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind.
Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Um dies zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von 15 Euro monatlich erbracht.
Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:
- Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (zum Beispiel Fußballverein),
- Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht),
- Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Museumsbesuche),
- die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder, Theaterfreizeit)
- sonstige gemeinschaftliche Aktivitäten.
Wie bekomme ich die Leistung?
Bitte legen Sie Ihrer Stadt einen geeigneten Nachweis über die Teilnahme an einer Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben vor. Ein Nachweis im Bewilligungszeitraum ist ausreichend.
Die Leistung in Höhe von monatlich 15,- Euro wird dem Haushaltsvorstand ausgezahlt.
Bitte rechnen Sie eigenständig mit dem Anbieter der Teilhabe ab. Eine Abrechnung durch Ihre Stadt erfolgt nicht mehr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Nachweis über eine Teilhabe im sozialen und kulturellen Bereich. Ein Nachweis im Bewilligungszeitraum reicht
Formulare
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Voraussetzungen
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Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können - Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII - Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz - Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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kostenlos
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 29.09.2015