Amtliche Untersuchung auf Trichinen
Hinweise für Lippe
Die Untersuchung auf Trichinen - für sicheres Wildbret unverzichtbar. Hier erfahren Sie, wie der Ablauf ist.
Beschreibung
Hinweise für Lippe
Das Fleisch von Wildschweinen, Dachsen, Nutria und anderem fleischfressenden Wild muss grundsätzlich auf Trichinen untersucht werden, wenn es für den Verzehr bestimmt ist.
Es muss eine amtliche Probenentnahme am Erlegeort des Wildes oder am Wohnort des Jägers oder der Jägerin erfolgen.
Ausnahmen von der amtlichen Trichinenprobenentnahme
Als Jägerin oder Jäger dürfen Sie selbst eine Trichinenprobe nehmen, wenn
Sie mit der Entnahme von Trichinenproben beauftragt wurden,
Sie das Tier selbst erlegt haben und
das Fleisch des Tieres
für den Eigenbedarf verwendet werden soll oder
zur Abgabe an einen Endverbraucher oder nahe gelegene Einzelhandelsbetriebe in geringen Mengen bestimmt ist.
Die Trichinenuntersuchung erfolgt normalerweise dienstags und freitags in unserem Labor.
Für die Abgabe von Trichinenproben beachten Sie bitte folgendes:
Vor der ersten Abgabe einer Trichinenprobe müssen Sie sich bei Ihrem Veterinäramt zur Entnahme von Trichinenproben beauftragen lassen.
Wildmarken und Wildursprungsscheine erhalten Sie, nachdem Sie zur Entnahme von Trichinenproben beauftragt wurden.Die Trichinenproben können Sie nur im Kreishaus in Detmold abgeben.
Sie dürfen auch andere Personen damit beauftragen, die Proben abzugeben.Nicht oder nicht vollständig ausgefüllte Wildursprungsscheine führen dazu, dass die Proben nicht angenommen werden.
Die Erklärung zu den bedenklichen Merkmalen muss auch ausgefüllt sein.Wenn der Erleger
nicht die Berechtigung zur Entnahme hat (Übertragung zur Probenentnahme durch die Behörde) oder
nicht mit dem Probennehmer übereinstimmt,
dann muss der Probennehmer auf dem Wildursprungsschein unter „Antragsteller“ vermerkt werden.
Die Proben müssen eindeutig gekennzeichnet sein (Nummer der Wildursprungsmarke auf dem Wildursprungsschein und der Probe).
Nicht oder nicht richtig gekennzeichnete Proben werden nicht angenommen.Jede Probe ist einzeln in einem flüssigkeitsundurchlässigen Beutel oder Becher zu verpacken.
Der Wildursprungsschein darf nicht mit der Trichinenprobe im selben Beutel verpackt werden, weil er sonst durchweicht. Dann könnte er nicht mehr gesiegelt werden, was eine ordnungsgemäße Dokumentation der Untersuchung unmöglich macht.
Am besten packen Sie die Probe in einen zugeknoteten Gefrierbeutel. Diesen können Sie dann zusammen mit dem zugehörigen Wildursprungsschein in einen kleinen Plastikbeutel packen und so abgegeben.Die Probenmenge soll ungefähr 60 g betragen. Falls eine Nachuntersuchung erforderlich sein sollte, kann bei einer zu geringen Menge das Wild nicht freigegeben werden.
Die Durchschrift des Wildursprungsscheins (Blatt 4, gelb) müssen Sie 2 Jahre aufbewahren. Bei möglichen Kontrollen ist das der Nachweis für ordnungsgemäße Untersuchungen.
Die Freigabe kann durch die Übermittlung des negativen Untersuchungsergebnisses an den Jäger erfolgen oder durch eine zeitliche Regelung, ab wann frühestens (nach Abschluss der Untersuchung) über das Wild verfügt werden darf, sofern keine andere Mitteilung erfolgt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lippe
Neben der Trichinenprobe, die ungefähr 60 g wiegen sollte, benötigen wir noch den Wildursprungsschein (mit Nummer der Wildmarke).
Voraussetzungen
Hinweise für Lippe
Probenentnahme ausschließlich durch
- amtliche Fleischbeschauer oder
- amtliche Tierärzte oder
- beauftragte Personen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Lippe
Die Trichinenproben können Sie direkt bei uns im Veterinäramt abgeben:
montags - freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.
Hinweis: Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an.
Die Untersuchung der Trichinenproben erfolgt in unserem Labor immer dienstags und freitags. Bei Abgabe der Trichinenprobe teilen wir Ihnen mit, wann Sie über das Wildbret verfügen dürfen.
Fristen
Hinweise für Lippe
Kosten
Hinweise für Lippe
Trichinenuntersuchung:
Entnahme durch uns vor Ort: EUR 22,76
Entnahme durch beauftragte Person und Abgabe im Labor: EUR 7,50
Für in NRW erlegtes Schwarzwild sind im Moment keine Gebühren fällig.
Wildmarke + Wildursprungsschein (je 1): EUR 0,50
Zahlungsweisen:
Barzahlung
Kartenzahlung
(girocard, Debit- oder Kreditkarte)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024
Stichwörter
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