Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
Hinweise für Witten
Beschreibung
Hinweise für Witten
Ihr Anliegen kann ausschließlich im Rahmen eines Termins bearbeitet werden. Termine werden regelmäßig freigeschaltet und sind hier online verfügbar: Terminvereinbarung Bürgerberatung oder können unter der Rufnummer 581-1234 telefonisch vereinbart werden. Die entsprechende Gebühr muss bei Antragstellung in der Bürgerberatung gezahlt werden - Vorabüberweisungen auf ein städtisches Konto sind nicht möglich. Jahres-/Fünfjahresfischereischein: Die Ausstellung erfolgt nach bestandener Prüfung. Nähere Informationen zur Prüfung finden Sie auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises www.en-kreis.de . Der Fischereischein kann für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden und gilt immer bis zum Ende eines Kalenderjahres. Jugendfischereischein Die Ausstellung ist nur zwischen Vollendung des 10. und 16 Lebensjahres möglich. Der Jugendfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten ist notwendig; bei der Antragstellung müssen ein Erziehungsberechtigter und das Kind anwesend sein. Hinweis: Die Verlängerung eines gültigen Fischereischeines ist frühestens ab Dezember möglich. Wurde der Jahres/Fünfjahresfischereischein ursprünglich in einer anderen Stadt ausgestellt, muss ein Foto und das Prüfungszeugnis vorgelegt werden, da hier ein neuer Fischereischein ausgestellt wird. Ein Fischereischein ersetzt nicht die Fischereierlaubnis. Diese erhalten Sie beim Eigentümer oder Pächter des Gewässers (beispielsweise Angelsportverein). Im Interesse unserer Gesundheit tragen Sie bitte zum Selbst- und Fremdschutz im Rathaus eine medizinische Maske. Vielen Dank
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ausweisdokument ein aktuelles Lichtbild Prüfungszeugnis über die Fischereiprüfung bei Ausstellung oder Verlängerung von Jugendfischereischeinen ist die Anwesenheit eines Elternteils erforderlich Sofern die Angelegenheit durch eine andere volljährige Person geregelt werden soll, verwenden Sie bitte zwingend das nachfolgende Formular
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Fischereigesetz NRW
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Jugendfischereischein: 8,00 Euro Jahresfischereischein: 16,00 Euro 5-Jahres-Fischereischein: 48,00 Euro Sonderfischereischein: 16,00 Euro 5-Jahres-Sonderfischereischein: 48,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Antrag Ausstellung / Verlängerung Fischereischein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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