Flurstück Verschmelzung

    Verschmelzung von Flurstücken beantragen

    Sie möchten mehrere zusammenhängende Flurstücke zu einem neuen Flurstück zusammenfassen? Diese Verschmelzung sorgt für eine übersichtliche Darstellung Ihres Grundeigentums.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Anträge auf Vereinigung von Grundstücken können kostenfrei bei der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung gestellt werden.

    Hierzu ist das persönliche Erscheinen der Eigentümer notwendig.

    Voraussetzungen für einen Antrag

    Die Durchführung einer Vereinigung mit gleichzeitiger Flurstücksverschmelzung ist nur möglich, wenn die Grundstücke, die zusammengeführt werden sollen, aneinander grenzen. Außerdem müssen sie im Grundbuch unter einer laufenden Nummer auf dem Grundbuchblatt stehen und in den Abteilungen II und lll (Wohnrecht, Altenteil beziehungsweise Hypotheken, Grund- und Rentenschulden) unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geodatenmanagement

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Persönliches Erscheinen der Eigentümer mit Ausweisung per Lichtbildausweis (in der Regel per Personalausweis).
    Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
    • Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.
    • Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen dürfen der Verschmelzung nicht widersprechen.

     

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
    • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
    • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)

    Verfahrensablauf

    Sie erreichen die Verschmelzung Ihrer Flurstücke wie folgt:

    • Alle Eigentümer des Flurstücks müssen persönlich im Katasteramt oder beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin den Antrag stellen oder sich durch Vollmacht vertreten lassen.
    • Wenn nichts gegen die Verschmelzung spricht, zum Beispiel unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vermerkt sind, bildet das Katasteramt aus Ihren Flurstücken ein neues Flurstück mit neuer Flurstücksnummer.

     

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab. Anträge werden möglichst zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Anträge auf Vereinigung von Grundstücken sind kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Verwaltung von Grund und Boden arbeiten zwei Behörden eng zusammen. Das Katasteramt und das Grundbuchamt. Beide verwenden eigene Fachbegriffe. Viele Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Dinge. So verwaltet das Katasteramt Flurstücke, das Grundbuchamt Grundstücke. Ein Grundstück besteht immer aus einem oder mehreren Flurstücken. Ein Flurstück kann aber niemals aus mehreren Grundstücken bestehen. Flurstücke werden zerlegt und verschmolzen, Grundstücke geteilt und vereinigt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de