Verschmelzung von Flurstücken beantragen
Beschreibung
Hinweise für Soest
Anträge auf Vereinigung von Grundstücken können kostenfrei bei der Abteilung Liegenschaftskataster und Vermessung gestellt werden.
Hierzu ist das persönliche Erscheinen der Eigentümer notwendig.
Voraussetzungen für einen Antrag
Die Durchführung einer Vereinigung mit gleichzeitiger Flurstücksverschmelzung ist nur möglich, wenn die Grundstücke, die zusammengeführt werden sollen, aneinander grenzen. Außerdem müssen sie im Grundbuch unter einer laufenden Nummer auf dem Grundbuchblatt stehen und in den Abteilungen II und lll (Wohnrecht, Altenteil beziehungsweise Hypotheken, Grund- und Rentenschulden) unbelastet oder gleichmäßig belastet sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Persönliches Erscheinen der Eigentümer mit Ausweisung per Lichtbildausweis (in der Regel per Personalausweis).
Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.
Formulare
keine
Voraussetzungen
- Ihre Flurstücke müssen örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden.
- Ihre Flurstücke sind Teile desselben Grundstücks.
- Im Grundbuch nachgewiesene Belastungen dürfen der Verschmelzung nicht widersprechen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
Verfahrensablauf
Sie erreichen die Verschmelzung Ihrer Flurstücke wie folgt:
- Alle Eigentümer des Flurstücks müssen persönlich im Katasteramt oder beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beziehungsweise bei der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin den Antrag stellen oder sich durch Vollmacht vertreten lassen.
- Wenn nichts gegen die Verschmelzung spricht, zum Beispiel unterschiedliche Belastungen im Grundbuch vermerkt sind, bildet das Katasteramt aus Ihren Flurstücken ein neues Flurstück mit neuer Flurstücksnummer.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Soest
Hängt vom Einzelfall ab. Anträge werden möglichst zeitnah bearbeitet.
Kosten
Hinweise für Soest
Anträge auf Vereinigung von Grundstücken sind kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Verwaltung von Grund und Boden arbeiten zwei Behörden eng zusammen. Das Katasteramt und das Grundbuchamt. Beide verwenden eigene Fachbegriffe. Viele Begriffe klingen ähnlich, meinen aber unterschiedliche Dinge. So verwaltet das Katasteramt Flurstücke, das Grundbuchamt Grundstücke. Ein Grundstück besteht immer aus einem oder mehreren Flurstücken. Ein Flurstück kann aber niemals aus mehreren Grundstücken bestehen. Flurstücke werden zerlegt und verschmolzen, Grundstücke geteilt und vereinigt.
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 29.09.2020