Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    - Die Ehe schließen - Hochzeit - Heiraten

    • Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet.
    • Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Beschreibung

    Hinweise für Odenthal

    Die Eheanmeldung erfolgt am Wohnortstandesamt. Die Eheschließung kann an einem Standesamt Ihrer Wahl innerhalb Deutschlands erfolgen. Die Unterlagen werden vom Wohnortstandesamt dann an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet. Wenn Sie an einem Standesamt Ihrer Wahl und nicht am Wohnort heiraten möchten, entstehen Ihnen Gebühren sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Eheschließung. Näheres erfragen Sie dann bitte beim zuständigen Standesamt.Anfragen für Trautermine richten Sie bitte schrifltich, per E-Mail an standesamt@odenthal.de oder telefonisch unter 02202 710113.Infos zu Trauorten, Samstagstrauungen, etc. finden Sie hier

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Fachbereich II - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Meldewesen, Standesamt und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergisch Gladbacher Str. 2

    51519 Odenthal

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Odenthal

    für ledige Deutsche in Deutschland geboren: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, bei Geschiedenen zusätzlich eine beglaubigte Abschrift aus dem EheregisterIn den Registerabschriften werden die Änderungen des Personenstands eingetragen, daher sollten die Unterlagen nicht älter als 6 Monate sein.Bitte halten Sie Rücksprache mit dem Standesamt! Wir geben Ihnen gerne Auskunft!Wenn Sie die Eheschließung anmelden möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden!Wenn Sie oder Ihr Partner zur Anmeldung verhindert sein sollten, nutzen Sie bitte u. a. Formular zur Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich sollten Sie und Ihr Partner persönlich und gemeinsam die Eheschließung anmelden bzw. zum Gespräch für die Eheschließung erscheinen.

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Odenthal

    PStGBGBAVerwGebO NRW

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt h die Geschäftsfähigkeit (speziell die natürliche Geschäftsfähigkeit und die Ehegeschäftsfähigkeit) der Eheschließenden voraus, welche durch das den Standesbeamten/das Standesamt geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamten/dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamten/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Eine Ehe gilt auch dann als geschlossen, wenn die Eheschließenden erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Hinweise für Odenthal

    Anmeldung der Eheschließung (deutsches Recht): 40,00 € Anmeldung der Eheschließung (ausländisches Recht): 66,00 € Eheurkunde: 10,00 € jede weitere Urkunde der gleichen Art: 5,00 € Eheschließung: 40,00 € Eheschließung, außerhalb Öffnungszeiten: 66,00 €Vornahme der Eheschließung als nicht auch für die Anmeldung zuständige Standesamt: 40,00 €Bescheinigung über die Namensänderung: 9,00 € Stammbuch zw. 7,50 € und 60,00 €Es können weitere Kosten entstehen (Örtlichkeiten, Namenserklärungen, Entgegennahme eidesstattliche Versicherung, Dolmetscher, o. ä.). Bitte erfragen Sie diese beim Standesamt

    Weitere Informationen

    Hinweise für Odenthal

    Vollmacht zur Anmeldung der EheschließungAntrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senator für Inneres, Referat 23 Personenstandrecht, des Landes Bremen

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de